Probearbeiten: Ist nichts anderes abgemacht, gibt es einen Lohn
Für Probearbeit gibt es grundsätzlich Lohn, ausser es ist etwas anderes abgemacht. Hier erfahren, Sie, welche Aussnahmen möglich sind.
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Sechs Monate Probezeit, ist das erlaubt? Ja, unter Umständen im öffentlich-rechtlichen Bereich. Details dazu lesen Sie hier.
Ein Artikel nicht nur über die Lernenden, sondern von einer Lernenden. So erlebt Katarina ihre Ausbildung zur Fachfrau Gesundheit EFZ.
Wie eine Diversity-Recruiting-Strategie hilft, den Fachkräftemangel zu mindern, zeigt dieses konkrete Beispiel der Deutschen Bahn auf.